AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Stand: Juli 2014
Seidel PersonalTraining - Stephan Seidel -
Richard-Wagner-Straße 42; 82049 Pullach (nachfolgend „PT“ genannt)
1. Vergütung:
1.1. Honorar: Es wird der/dem Klientin/Klienten zum Monatsende eine Rechnung von „PT“ gemäß des gewählten Betreuungspaketes der Preisliste gestellt. Zusatzleistungen werden nach Zeitaufwand entsprechend gesondert berechnet.
1.2. Die Arbeitszeit wird in „10er“-Zeiteinheiten erfasst (6 Minuten = 0,1 Std.). Die kleinste abrechenbare Zeiteinheit sind 15 Minuten (0,25 Std.). Die Vergütungen werden als Bruttobeträge ausgewiesen.
2. Trainingsterminierung:
2.1. Bei Absagen bzw. Umterminierungen gilt, wenn kein „Ersatzklient“ zu dem vereinbarten
Termin gefunden wird, folgende Regelung:
- bis 36 Std. vor Termin kostenlos
- zwischen 24 und 36 Std. vor Termin 50 % des Honorars
- weniger als 24 Std. vor Termin 100 % des Honorars
2.2. Ausfall des Trainers:
Bei dem Ausfall des „PT“ wegen Krankheit, Verletzung oder höherer Gewalt, kann, nach voriger Abstimmung mit dem Klienten, ein entsprechender „Ersatztrainer“ die vereinbarte Dienstleistung übernehmen.
2.3. Vergabe von Fremdleistungen:
Falls, nach voriger Abstimmung mit dem Klienten, eine Vergabe von Fremdleistungen sinnvoll erscheint, wird „PT“ eine Empfehlung aussprechen. Für die Fremdleistung wird jedoch keine Haftung übernommen.
3. Andere Kosten:
3.1. Platzmieten: Dem Klienten werden 100 % berechnet.
3.2. Fremdkosten: Rechnungen über Produkte und Dienstleistungen von Drittfirmen, die zur Auftragsabwicklung notwendig sind, werden von Drittfirmen direkt und im eigenen Namen direkt mit dem Klienten abgerechnet.
3.3. Fitnessauswertung: Falls dies vom Klienten gewünscht wird, ist eine Auswertung der Ergebnisse zum Zwecke der Dokumentation ohne Weitergaberecht bzw. Unter Eigentumsvorbehalt kostenfrei.
4. Haftung:
4.1. Soweit auf Veranlassung des Klienten Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gegeben werden, wird nicht für Leistungen und Arbeitsergebnisse des beauftragten Leistungserbringers gehaftet.
4.2. Haftungsausschlussklausel: Der „PT" ist bei Verletzungen jeglicher Art, die während des Trainings oder außerhalb des Trainings passieren, von Haftungsansprüchen ausgeschlossen.
4.3. Jede Art von Komplikationen (Training/Beratung) ist dem „PT“ unverzüglich mitzuteilen.
4.4. Es wird versichert, das Training freiwillig ausführen zu wollen.
5. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Recht und Sprache:
5.1. Erfüllungsort ist jeweils im Vertrag festgelegt. Gerichtsstand für beide Teile ist Starnberg. Es gilt deutsches Recht und deutsche Sprache.
6. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:
6.1. Vereinbarungen in Angeboten des „PT“, die durch den Klienten schriftlich bestätigt wurden, gehen vor Vereinbarungen vorstehender Bestimmungen.
6.2. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen.
7. Urheberrecht; Eigentumsvorbehalt:
7.1. Eine Weitergabe von ausgehändigten Dokumenten bzw. Ergebnissen etc. ist nicht gestattet.
7.2. Das Urheberrecht bleibt in allen Fällen gewahrt.
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Unterschrift Klient-/in: Ort, Datum, Unterschrift Personal Trainer